Die Nachbehandlung ist keine Wiederholung der Geistigen Aufrichtung, da diese im wahrsten Sinne einmalig ist und nicht wiederholt werden braucht !

Unter der Nachbehandlung verstehen wir eine zweite Heil-Sitzung, die jedoch unabhängig von der Geistigen Aufrichtung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, wenn dies im Einzelfall erforderlich ist.

Die Nachbehandlung kann als Heilbehandlung vor Ort oder auch als Fernbehandlung erfolgen.

 

Wann ist eine Nachbehandlung sinnvoll oder erforderlich?

Bei besonders großen Bein-Differenzen, Verletzungen, neuen Traumata ( die zu einem Zeitpunkt nach der Aufrichtung erfolgen und neue Blockaden im Energiesystem auslösen) hat sich die energetische Nachbehandlung als als stabilisierend und abrundend für das gesamte Ergebnis erwiesen.

Generell sollte man zunächst das Resultat der Geistigen Aufrichtung abwarten , das sich oft im ganzen Umfang erst nach einiger Zeit offenbart, da die Geistige Heilung noch lange nach der eigentlichen Aufrichtung weiter wirkt und ihre komplette Wirkung erst nach und nach zeigt.

“Jede Nachbehandlung bringt noch einmal eine starke Energieanhebung und verbessert damit die Transformationsvorgänge”.

Deshalb ist die energetische Nachbehandlung besonders bei den schweren Fällen meist dringend angezeigt. Dazu gehören Personen mit chronischen Schmerzzuständen, Krebs, Patienten mit Chemotherapie und Bestrahlungen, sowie schwer vergiftete und übersäuerte Menschen, die nicht dauerhaft im Heilstrom bleiben und die durch die Nachbehandlung erneut an diesen Kraftstrom angebunden werden.

Negativen Gedankenstrukturen und -muster werden bei der Nachbehandlung erneut gelöscht, so dass die Selbstheilungskräfte wieder in vollem Umfang den Heilverlauf bestimmen.

“Durch die Nachbehandlung, die immer mit einer starken Energieanhebung einhergeht, werden erneut Lebens-Kräfte geweckt, zu denen man erst nach und nach Zutritt erlangt”.

 

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